
Der Weihnachtsbaum und das Finanzamt,
Wie oben schon beschrieben ist der Weihnachtsbaum ein einfaches Steuerobjekt für das Finanzamt. Da bleibt nicht viel für vorweihnachtliche Glücksgefühle oder Träume über. Der Fiskus nimmt was er kriegt auch während der Zeit der Besinnung.
„O Tannenbaum, o Tannenbaum, du kannst mir sehr gefallen! Wie oft hat nicht zur Weihnachtszeit ein Baum von dir mich hoch erfreut! O Tannenbaum, o Tannenbaum, du kannst mir sehr gefallen!“
Doch macht er hier sehr wohl einige feine Unterschiede. Der Fiskus kassiert ganz einfach Mehrwertsteuer. Egal ob der Baum sich am Ende als krumm und bucklig herausstellt. Fangen wir mal ganz einfach an. Kaufst Du Dir einen Plastikbaum werden hier 19 % MwSt. drauf gerechnet. Beim Kauf im Baumarkt wird hier nach dem Schreiben „Ermäßigter Steuersatz für die Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes bezeichneten Gegenstände“ verfahren.
Hierzu gehört wie man sehr gut beschrieben hat: „Weihnachtsbäume, geschnitten oder mit Wurzeln, soweit sie zur Wiedereinpflanzung nicht geeignet sind (lebende Bäume mit Ballen, die zur Wiedereinpflanzung geeignet sind, sind nach Nr. 7 der Anlage 2 begünstigt (vergleiche Textziffer 38)), frisches Tannengrün sowie Gebinde aus Tannengrün und frischem Blattwerk, blatttragende Zweige des Lorbeerbaumes oder frische Zapfen von Nadelbäumen.“ Für das sind 7 % zu zahlen.
„O Finanzbehörde, o Finanzbehörde,
deine Bürokratie und Beständigkeit
gibt Trost und Kraft zu jeder Zeit“
Nicht nur Baumärkte verkaufen Bäume, sondern auch Landwirte. Also wird es noch ein wenig komplizierter.
Die Bauern haben ein Pauschalisierungsangebot bekommen. Hier wird ein spezieller Steuersatz erhoben. Es wird davon ausgegangen das Waren die dazu gekauft werden genauso viel Vorsteuer enthalten wie der Betrieb an Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Deswegen muss ein Land- und Forstwirtschaftsbetrieb keine Umsatzsteuer bezahlen.
Wenn ein Landwirt also viel investiert und somit auch einiges An Vorsteuer zahlt, dann wird er wohl eher die Pauschalregelung anwenden. Wenn Du aber bei dem Bauer Deiner Wahl Deinen Baum kaufst zahlst Du die 7% auf die Mehrwertsteuer drauf. Es kann aber auch ein anderer Satz werden wie bspw. der für landwirtschaftliche Erzeugnisse von 10,7% oder wenn es ein besonderer Baum aus einer Sonderkultur ist oder im Wald geschlagen wurde, 5,5%.
„O Tannenbaum, o Tannenbaum,
wie grün sind deine Blätter!
Du grünst nicht nur zur Sommerzeit,
nein, auch im Winter, wenn es schneit.
O Tannenbaum, o Tannenbaum,
wie grün sind deine Blätter!“
So gibt es also nicht mal in der ruhigen Weihnachtszeit etwas was der Finanzbeamte nicht geregelt hat. Man lese nur das BMF- Schreiben vom 13.07.2004:
„Begünstigt wird frische Rentierflechte – sogenannte Islandmoos – (Cladonia rangiferina, Cladonia silvatica und Cladonia alpestris), nicht jedoch Isländisches Moos (Cetravia islandica).“ Weiter heisst es: „Trockenmoos wird durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos.“