
Ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht?
Der 1. Mai 2019 ist ein Mittwoch. Der 31. Mai stellt schließlich für viele den Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung dar. Wen betrifft nun die Pflicht zur Erstellung einer Steuererklärung? Hier meine Empfehlung: Eigentlich betrifft dies jeden! Der Fiskus verteilt keine Geschenke – und unsere Kollegen des fliegenden Personals sollten dies auch nicht tun! Hier stellt sich nun die Frage: Warum entbindet der Staat einen Teil seiner Bürger von der Pflicht einer Steuererklärung?
Die Antwort ist echt trickreich – der Staat spart auf diese Weise Geld, denn: Wer keine Steuererklärung abgeben muss, ist wohl seiner Steuerpflicht im Jahresverlauf bereits nachgekommen. Hier kannst Du sehen, warum alle eine Steuererklärung abgeben sollten. Ca. 500 Millionen Euro bleiben jedes Jahr für den Staat als Steuern übrig – und dies hauptsächlich deshalb, weil zahlreiche Steuerzahler keine Steuererklärung einreichen, um auf diese Weise einiges zu viel Bezahltes zurückzubekommen … Hol‘ dir also Dein Geld zurück.! Mit CREWsteuer (WISO web:steuer) funktioniert das nahezu problemlos – Du kannst Dir sogar die Höhe Deiner Steuererstattung kostenlos ausrechnen lassen. Eine Gebühr für diesen Service zahlst Du erst, sobald Du Deine Steuererklärung konkret einreichst.
Wer ist abgabepflichtig?
Selbstverständlich erst einmal alle Selbstständigen. Wer noch? Das Einkommensteuergesetz regelt Näheres im Paragraph 46. Die wesentlichen Personengruppen sind:
- Ehepaare mit den Steuerklassen III und V (Ehegattensplitting).
- Personen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dazu gehören unter anderem solche, die Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kranken- oder Kurzarbeitergeld beziehen.
- Arbeitnehmer mit zusätzlichen Nebeneinkünften von mehr als 410 Euro, zum Beispiel in Folge von Mieteinnahmen.
- Personen mit eingetragenen Freibeträgen so z.B. Behindertenfreibetrag oder Kinderbetreuung.
- Personen mit zeitgleich wenigstens zwei Arbeitsverhältnissen.
- Rentenempfänger mit einem steuerpflichtigen Anteil der Rente über dem Existenzminimum von 8.652 Euro.
Achtung: Für Steuerpflichtige gilt als Abgabe-Sichtag der 31. Mai. – es sei denn, es ist eine Fristverlängerung eingeräumt worden, zum Beispiel wegen Krankheit. Bei Hilfe durch einen professionellen Steuerberater, wie unsere Partnersteuerkanzlei TaxCollector gibt es ebenfalls eine Fristverlängerung – in der Regel bis zum 31. Dezember. Das gilt natürlich auch für den Well Prepared Service und den Fully Managed Service durch CREWsteuer. Mit weiteren Dienstleistungen wie den Well Prepared und Fully Managed Service bietet CREWsteuer zusätzliche Serviceleistungen an. Jeder kann für sich selbst das benötigte Service-Paket erstellen und somit eine Entscheidungshilfe finden, wieviel der auf das fliegende Personal spezialisierte Steuerberater für Dich erledigen soll. Freiwillige Abgabe mit weiteren Vorteilen
Für die Freiwilligen-Abgabe von Steuererklärungen gibt es jedoch noch weitere Gründe:
- Bei unvermuteter Aufforderung zu einer Nachzahlung seitens dess Finanzamts kann der Freiwillige seine Erklärung einfach innerhalb eines Monats zurück zurückziehen. Und das wär’s dann.
- „Freiwillige“ haben vier Jahre Zeit für die Steuererklärung. Entsprechend lang dauert natürlich dann auch eine etwaige Steuerrückzahlung – allerdings kommen dann noch Zinsen dazu. Bei einem Zeitraum von mehr als 15 Monaten sind das immerhin 6 Prozent pro Jahr (0,5 Prozent pro Monat).
CREWsteuer Zusammenfassung: Eine Steuererklärung lohnt sich einfach!
Nutze das STEUERWIKI für das fliegende Personal. Mit dem STEUERWIKI von CREWsteuer erstellst Du eine Steuererklärung für Piloten oder eine Steuererklärung für Flugbegleiter im Handumdrehen