
Wer zu spät kommt den bestraft …
Schlechte Nachrichten für Trödler:
Wer ab 2017 seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss nun tiefer in die Tasche greifen: dann werden 25 Euro pro Monat fällig.
Keine Gnade mehr- kraft Gesetzes
Momentan liegt der Verspätungszuschlag im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten. So wurde bisher bei sonst pünktlichen Steuerzahlern meist ein Auge zugedrückt- und keine Strafzahlung verlangt. Dies entfällt nun kraft Gesetzes. Die Strafe soll dann automatisch im Steuerbescheid zur Steuerschuld hinzugerechnet werden – oder aber vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.
Darauf hat sich nun der Finanzausschuss des Bundestages bei der Beratung über das Steuermodernisierungsgesetz geeinigt. Am Donnerstag soll dieses Gesetz nun vom Bundestag beschlossen werden. Ziel sei, bestimmte Abläufe in den Finanzämtern zu vereinfachen. So sollen die Steuerzahler dazu erzogen werden, ihre Steuererklärungen künftig nur noch elektronisch abzugeben.
Im ursprünglichen Entwurf des Bundesfinanzministeriums war eine Strafe von 50 Euro vorgesehen. Dieser Betrag wurde bei der Gesetzesberatung im Bundestag nun halbiert. Dies gilt sowohl für die jährliche Einkommensteuererklärung, als auch für gewerbliche Erklärungen wie Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuer.
Das gilt bis 2016
Bisher lag es allein im Ermessen Ihres Finanzbeamten, einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Willkürlich sein dürfte er dabei jedoch nicht: Der Verspätungszuschlag dürfte höchstens 25.000 Euro betragen sowie 10 Prozent der festgesetzten Steuer nicht übersteigen. Ein Verspätungszuschlag von über 5.000 Euro würde jedoch nur in Ausnahmefällen festgesetzt.
Nun werden nächstes Jahr pünktlich Ende Mai die Postfächer der Finanzämter zum Bersten voll sein. Denn da liegt der gesetzliche Abgabetermin der Einkommensteuererklärung für den Otto-Normal-Steuerzahler. Personen mit Steuerberater haben bis Dezember Zeit.
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Viel Spass beim Steuersparen!
Euer MyRoster Team